Wir leben in einer dynamischen Zeit, die von fortlaufendem Wandel geprägt ist.
Der klassische 9-to-5-Job mit klar definierten Tätigkeitsfeldern und festen Organisationsstrukturen
scheint ein Auslaufmodell zu sein.

Unsere neue Arbeitswelt steht für lebenslanges Lernen. Wir müssen unsere Kompetenzen und Fähigkeiten ständig
entwickeln und erweitern. Kreativität, Flexibilität und Agilität sollen dabei zu unserem festen Repertoire gehören.

Unsere Arbeit fordert uns dabei immer weniger körperlich, die kognitiven Aufgaben allerdings nehmen zu.
Jeden Tag prasseln so eine Vielzahl von Reizen auf uns ein.

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern und das Risiko für berufsbedingte Erkrankungen zu minimieren. Dazu gehören ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, regelmäßige Pausen, gesunde Ernährung, Bewegung am Arbeitsplatz und Stressmanagementprogramme.

Mit diesem Thema beschäftigen wir uns als Therapeuten schon unser ganzes Arbeitsleben. Wir die provita Physio haben es uns zur Aufgabe gemacht, daran etwas zu ändern und den Betroffenen zu helfen. Wir beraten  Arbeitgeber dabei, die richtigen Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement zu ergreifen und unterstützen Betroffene mit den richtigen Methoden und Techniken, Stresssymptome zu erkennen, Stressoren zu reduzieren, Entspannungstechniken effektiv anzuwenden und ein gesünderes Stressmanagement im Alltag zu etablieren.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Mitarbeiter durch gezielte Maßnahmen gesund zu erhalten.

Unser Angebot:

Ernährung

Hier findet ihr unsere Angebote für die Ernährung:

Ambulantes Heilfasten

Bewegung

Hier findet ihr unsere Angebote für die Bewegung:

PräventionskurseErgonomie am Arbeitsplatz

Stressmanagement

Hier findet ihr unsere Angebote für das Stressmanagement:

Stressmanagement

Info zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Seit dem 01. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit steuerlich unterstützt. Ein Unternehmen kann dabei nach §3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) dabei pro Mitarbeiter und pro Jahr bis zu 600 Euro lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zuwenden.